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Omar Sharkeyeh

StartLeistungenIT für Zahnarztpraxen

IT für Zahnarztpraxen

Röntgenbilder, DVT-Aufnahmen und Intraoralscans wachsen jedes Jahr, und sie müssen lange aufbewahrt werden. Ich plane Speicher und Datensicherung für Ihre Bilddaten, trenne Netze für Geräte und Behandlungsräume und sorge dafür, dass Ihre Praxis nach einem Ausfall schnell wieder arbeitet.

Wo Zahnarztpraxen oft stehen

Aufbewahrung und Richtlinie

Röntgenaufnahmen und ihre Aufzeichnungen müssen nach § 85 Abs. 2 des Strahlenschutzgesetzes zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Bei Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren gilt die Frist bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres. Eine Datensicherung muss diese Zeiträume abdecken, und die Aufnahmen müssen in dieser Zeit lesbar bleiben.

Für Zahnarztpraxen gilt nach § 390 SGB V die IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Wie in der Humanmedizin richten sich die Anforderungen nach der Größe der Praxis.

Was ich übernehme

So läuft es ab

  1. ErstgesprächkostenlosPer Video oder Telefon. Sie schildern die Lage, ich stelle Fragen.
  2. BestandsaufnahmeSysteme, Abhängigkeiten und Risiken, schriftlich festgehalten.
  3. KonzeptZielbild und Schritte, mit Prioritäten und Aufwand.
  4. UmsetzungSchritt für Schritt, ohne den laufenden Betrieb zu stören.
  5. Betrieb und ÜbergabeDokumentiert, getestet und an Sie oder Ihr Team übergeben.

Warum mit mir

Ich arbeite seit 2004 in der Softwareentwicklung und leite heute Infrastruktur und DevOps bei hessnatur, davor die Plattform-Infrastruktur der Calida Group Digital. Ich kenne also beide Seiten, den Code, der ausgeliefert wird, und die Plattform, auf der er läuft.

Für Nun Pirat, eine App zum Arabischlernen, habe ich die komplette Plattform gebaut, mit Kubernetes, gemeinsamen Pipeline-Vorlagen und durchgängigem Monitoring. Die Fallstudie zeigt, wie sie aufgebaut ist. Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Übergabe haben Sie denselben Ansprechpartner. Mehr über mich steht im Lebenslauf.

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Häufige Fragen

Wie lange müssen Röntgenbilder aufbewahrt werden?

Nach § 85 Abs. 2 des Strahlenschutzgesetzes zehn Jahre. Bei Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres. Für andere Unterlagen können eigene Fristen gelten, die wir in der Bestandsaufnahme mit aufnehmen.

Dürfen Patientendaten in einem Cloud-Backup liegen?

Das ist möglich, wenn die Daten vor dem Hochladen verschlüsselt werden, der Anbieter in der EU speichert und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung besteht. Die Entscheidung stimme ich mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab.

Was tun wir, wenn Ransomware die Praxis trifft?

Zuerst die betroffenen Geräte vom Netz trennen und den Notfallplan befolgen. Wiederhergestellt wird aus einer Kopie, die der Angreifer nicht verändern konnte. Wie schnell das geht, hängt davon ab, ob die Wiederherstellung vorher geübt wurde, deshalb gehören Tests fest zum Konzept.

Funktioniert das mit unserer Praxissoftware?

Ich arbeite mit der Software und den Geräten, die Sie haben, und stimme Änderungen mit den Herstellern ab. Ein Wechsel der Praxissoftware ist dafür nicht nötig.

Wie viel Speicher brauchen wir?

Das rechne ich aus Ihren Daten aus, also aus dem heutigen Bestand, dem Zuwachs pro Jahr je Gerät und den Aufbewahrungsfristen. Daraus ergibt sich eine Größe mit Reserve für die nächsten Jahre.

Sprechen wir über Ihre Situation

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, wo Sie stehen und was der nächste sinnvolle Schritt ist.